Informationen + Downloads zur Oddset-Förderung für das Jahr 2019

Vorbemerkungen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Laienmusik aus Erträgen der Oddset-Wette. Einen Teil der für diese Förderung vorgesehenen Mittel erhält der Bund Deutscher Zupfmusiker Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BDZ-NRW). Die Mittel sind ausschließlich für Bildungszwecke einzusetzen. Es ist zulässig, diese Mittel an verbandsangehörige Orchester weiterzugeben, sofern diese Maßnahmen im Bildungsbereich durchführen.

Auch für das Jahr 2019 steht nicht fest, ob die Mittel in der bisherigen Höhe weiter gezahlt werden können, da dies von den Einnahmen aus diesen Wetten abhängig ist.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die bisher im Rahmen der Oddset-Förderung begünstigten Maßnahmen - außer die Förderung von Öffentlichkeitsarbeit und von GEMA-Kosten - als Maßnahmen im Bildungsbereich angesehen werden können. Grundsätzlich dürften die bisherigen Regelungen für die Förderungen dieser Maßnahmen ebenfalls weiterhin anwendbar sein. Einzelheiten zu der bisherigen Förderung ergeben sich aus der Veröffentlichung des Landesmusikrates Nordrhein-Westfalen „Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Download unter: www.lmr-nrw.de; Bereich: Service - Downloads zur Laienmusikförderung), z.B. ein Kriterienkatalog begünstigter Maßnahmen (die Nummern im Antragsformular beziehen sich auf diesen Katalog), Regelungen zur Förderhöhe und zur Abwicklung.

Eine Weiterleitung von Fördermitteln ist nur an Orchester möglich, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind.

Die Anträge mit den erforderlichen Anlagen finden Sie unten auf dieser Seite als Download. Senden Sie bitte alles komplett an:

Bernd Geisler
Bredeneyer Str.78
45133 Essen
Wenn Sie Unterlagen per Mail verschicken möchten oder wenn Sie Fragen zu der Vergabe von Oddset-Mitteln haben, wenden Sie sich bitte an:
oddset [at] bdz-nrw.de Er bemüht sich um eine zeitnahe Klärung.

Die Antragsunterlagen für eine Förderung aus Oddset-Mittel im Bereich des BDZ-NRW müssen auf jeden Fall vor Beginn der Maßnahme und spätestens bis zum 30.03.2019 vorliegen. Es muss davon ausgegangen werden, dass später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.

Bitte beachten sie jedoch zunächst folgende Hinweise Antragsfrist beachten

Unterlagen zur Antragstellung

Wenn Sie beim BDZ-NRW eine Förderung aus Erträgen der Oddset-Wette beantragen, verwenden Sie bitte nur den hierfür vorgesehen Vordruck. Fügen Sie bitte die Kopie des Freistellungsbescheides des Finanzamts und darüber hinaus - bei mehreren Maßnahmen gesondert für jede Maßnahme - folgende Unterlagen bei:

Unterlagen, die für den Zuschuss benötigt werden

Für einen Zuschuss sind bei mehrtägigen Veranstaltungen zwingend zwei verschiedene Teilnehmerlisten mit der Unterschrift aller aktiven Teilnehmer und mit der Angabe dessen Teilnehmerbeitrages zur Maßnahme und ggf. der jeweiligen Fahrtkosten erforderlich (bitte vermerken Sie Fahrgemeinschaften). Verwenden Sie die hierfür vorgesehenen Vordrucke (Hauptliste und Probenliste) oder ein entsprechendes Vordruckmuster.

Bei mehrtätigen Maßnahmen ist eine Bestätigung jedes Teilnehmers für jeden Tag in der Probenliste erforderlich. In dieser Liste muss angekreuzt werden, dass übernachtet wurde. Da auch wir einer Prüfung durch das Land NRW unterliegen, achten Sie bitte darauf, dass die Anzahl der in der Rechnung aufgeführten Teilnehmer mit der Anzahl in der Teilnehmerliste übereinstimmt und dass Sie eventuelle Abweichungen erläutern). Dozenten, Dirigent und Personen, die ein Honorar erhalten werden nicht als Teilnehmer in die Teilnehmerliste eingetragen. Bitte lassen Sie die Teilnehmerliste von den Teilnehmern während der Maßnahme vor Ort ausfüllen (keine vorab erstellte Anmeldeliste).

Reichen Sie bitte den tatsächlichen Zeitplan mit exakten Uhrzeiten nach der Maßnahme ein (es können nur die Zeiten für die begünstigte Maßnahme selbst berücksichtigt werden, z.B. nur die reinen Probenzeiten, ohne Pausen und Mahlzeiten!).

Darüber hinaus wird ein endgültiger Finanzplan zur Maßnahme mit Kopien der entsprechenden Einzelbelege benötigt. Eine Vorlage von Originalbelegen ist nicht erforderlich. Die Originalbelege müssen von Ihnen allerdings für eine eventuelle spätere Prüfung 5 Jahre aufbewahrt und auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden können. Schließlich muss zur Abrechnung ein Sachbericht eingereicht werden. Hierin soll neben einer kurzen Maßnahmenbeschreibung und einer Liste der geprobten Werke insbesondere dargestellt werden, ob und auf welche Weise die Konzeption der Maßnahme umgesetzt wird sowie ob und auf welche Weise die Ziele dieser Maßnahme erreicht worden sind.

Die Unterlagen für den Nachweis müssen 2 Monate nach Beendigung der Maßnahme, spätestens jedoch am 30.11.2019, vorliegen.

Es erfolgt nur eine Förderung bestimmter, zeitlich befristeter Maßnahmen/Projekte

Beachten Sie bitte, dass grundsätzlich nur eine Förderung von bestimmten Maßnahmen/Projekten möglich ist, die zeitlich befristet sind (konkreter Beginn und konkretes Ende, ggf. mit Vor- und Nachbereitungsphase). Dauersachverhalte können nicht gefördert werden. Der Vordruck ist für Maßnahmen vorgesehen, die im Jahre 2019 stattfinden. Bei den Maßnahmen können auch nur Kosten berücksichtigt werden, die im Jahre 2019 entstanden sind und entrichtet werden.

Förderhöhe

Die Maßnahmen werden grundsätzlich nach den Regelungen für Bildungsveranstaltungen je Tag und Teilnehmer/in lt. Teilnehmerliste (Teilnehmertage = TNT) gefördert. Es gelten folgende Höchstbeträge

Mindestens fünf Zeitstunden Bildungsarbeit mit Übernachtung24 €/TNT
Mindestens fünf Zeitstunden Bildungsarbeit ohne Übernachtung16 €/TNT
Mindestens 2½ Zeitstunden Bildungsarbeit ohne Übernachtung8 €/TNT

An der jeweiligen Maßnahme müssen mindestens zehn Personen teilnehmen und es muss sich ein Mindestbetrag von 200 € ergeben. Bei Maßnahmen mit Kindern (bis 14 Jahren) können Unterrichtsstunden statt Zeitstunden angesetzt und An- und Abreisetag können zusammengefasst werden.

Für Chor oder Instrumentalensemble-Unterstützung aus besonderem Anlass, für Maßnahmen aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und für Marketing, Werbung aus dem Bereich der Nachwuchsförderung ist eine Anteilsfinanzierung vorgesehen. Es ist regelmäßig ein Eigenanteil von mindestens 10 % erforderlich.

Die vorstehenden Ausführungen entsprechen dem derzeitigen Stand des vorgesehenen Abrechnungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2019. Änderungen - insbesondere auf Grund von verbindlichen Vorgaben im Zuschussverfahren - bleiben vorbehalten.

Es ist davon auszugehen, dass das Antragsvolumen höher ist als die zur Verfügung stehenden Zuschüsse. Die Förderung ist daher auf eine Maßnahme pro Orchester begrenzt. Zudem ist davon auszugehen, dass die Maßnahme nur anteilig bezuschusst werden kann.

Wir unterstützen Sie gern bei Fragen. Bedenken Sie bitte, dass auch für uns die Zuschussbedingungen bindend sind! Es können daher seitens des Verbandes
keine Sonderkonditionen eingeräumt werden.

Downloads

Die obigen Hinweise als PDF: Der Antrag für die Oddset-Förderung als Word  - Dokument und als PDF: Die Teilnehmerlisten zum Antrag als PDF: