Informationen + Downloads zur Oddset-Förderung für das Jahr 2011
Die folgenden Hinweise sowie die zur Antragsstellung notwendigen Dokumente gibt es als Word-Dokumente beziehungsweise PDFs zum Download.
Vorbemerkungen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Laienmusik aus Erträgen der Oddset-Wette. Einen Teil der für diese Förderung vorgesehenen Mittel erhält der Bund Deutscher Zupfmusiker Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BDZ-NRW). Die Mittel sind ausschließlich für Bildungszwecke einzusetzen. Es ist zulässig, diese Mittel an verbandsangehörige Orchester weiterzugeben, sofern diese Maßnahmen im Bildungsbereich durchführen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass die bisher im Rahmen der Oddset-Förderung begünstigten Maßnahmen - außer die Förderung von Öffentlichkeitsarbeit und von GEMA-Kosten - als Maßnahmen im Bildungsbereich angesehen werden können. Grundsätzlich dürften die bisherigen Regelungen für die Förderungen dieser Maßnahmen ebenfalls weiterhin anwendbar sein. Einzelheiten zu der bisherigen Förderung ergeben sich aus der Veröffentlichung des Landesmusikrates Nordrhein-Westfalen „Laienmusikförderung des Landes Nordrhein-Westfalen“ (Download unter: www.lmr-nrw.de; Bereich: Service - Downloads zur Laienmusikförderung), z.B. ein Kriterienkatalog begünstigter Maßnahmen (die Nummern im Antragsformular beziehen sich auf diesen Katalog), Regelungen zur Förderhöhe und zur Abwicklung.
Eine Weiterleitung von Fördermitteln ist nur an Orchester möglich, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind.
Informationen zur Oddset-Förderung erhalten Sie von der Schatzmeisterin des BDZ-NRW
Barbara Abts, Postfach 29 11 51, 47831 Krefeld
Tel: (02151) 735235 - E-Mail:
finanzen@bdz-nrw.de
Bitte beachten sie jedoch zunächst folgende Hinweise:
Hinweise
Antragsfrist beachten: 30.03.2011
Die Antragsunterlagen für eine Förderung aus Oddset-Mittel im Bereich des BDZ-NRW müssen der Schatzmeisterin auf jeden Fall vor Beginn der Maßnahme, spätestens bis zum 30.03.2011 vorliegen. Es muss davon ausgegangen werden, dass später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.
Unterlagen zur Antragstellung
Wenn Sie beim BDZ-NRW eine Förderung aus Erträgen der Oddset-Wette beantragen, verwenden Sie bitte nur den hierfür vorgesehen Vordruck. Fügen Sie bitte die Kopie des Freistellungsbescheides des Finanzamts und darüber hinaus - bei mehreren Maßnahmen gesondert für jede Maßnahme - folgende Unterlagen bei:
Einen Kosten- und Finanzierungsplan (geschätzte Ausgaben und Einnahmen) und eine Maßnahmen-Beschreibung aus der sich konkret ergibt, welche Maßnahme geplant ist und welche Ziele mit der Maßnahme erreicht werden sollen. Es müssen sich insbesondere folgende Einzelangaben ergeben:
  • Konzeption und Art der Maßnahme (z.B. bei Übungswochenenden: Probe zur Erarbeitung von Werken - welche; neu oder bereits bekannt? - und/oder zur Verbesserung der Instrumentaltechnik, Tonbildung etc.)

  • ggf. erbetene zusätzliche Angaben (besonderer Charakter, spezielle musikalische Ausrichtung etc.)

  • Datum (Beginn und Ende) und einen vorläufigen Programmablauf, der einen Zeitplan mit Uhrzeiten (Probenzeiten, Pausen etc.) enthält

  • Ort (Auswärts? Mit oder ohne Übernachtung?)

  • voraussichtliche Anzahl der aktiven Teilnehmer

Unterlagen, die für den Zuschuss benötigt werden
Für einen Zuschuss ist zwingend eine Teilnehmerliste mit der Unterschrift aller aktiven Teilnehmer und mit der Angabe der jeweiligen Fahrtkosten erforderlich (bitte vermerken Sie Fahrgemeinschaften). Verwenden Sie den hierfür vorgesehenen Vordruck (Hauptliste) oder ein entsprechendes Vordruckmuster. Bei mehrtätigen Maßnahmen ist eine Bestätigung jedes Teilnehmers für jeden Tag erforderlich (Ergänzungsblatt: Probeliste). Zusätzlich muss aus der Teilnehmerliste ersichtlich sein, welche Teilnehmer übernachtet haben (bitte mit der Anzahl der in Rechnung gestellten Übernachtungen abgleichen und eventuelle Differenzen erläutern). Tragen Sie bitte als Teilnehmer in die Teilnehmerliste nicht den Dirigenten des Orchesters sowie keine Dozenten und Leiter ein, die ein Honorar erhalten. Bitte lassen Sie die Teilnehmerliste von den Teilnehmern während der Maßnahme vor Ort ausfüllen (keine vorab erstellte Anmeldeliste).
Reichen Sie bitte den tatsächlichen Zeitplan mit exakten Uhrzeiten ein (es können nur die Zeiten für die begünstigte Maßnahme selbst berücksichtigt werden, z.B. nur die reinen Probenzeiten, ohne Pausen und Mahlzeiten!).
Darüber hinaus wird eine Unterlage über die Abrechnung der Maßnahme mit Kopien der entsprechenden Einzelbelege benötigt. Eine Vorlage von Originalbelegen ist nicht erforderlich. Die Originalbelege müssen von Ihnen allerdings für eine eventuelle spätere Prüfung aufbewahrt und auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden können.
Schließlich muss zur Abrechnung ein Sachbericht eingereicht werden. Hierin soll neben einer kurzen Maßnahmenbeschreibung und einer Liste der geprobten Werke insbesondere dargestellt werden, ob und auf welche Weise die Konzeption der Maßnahme umgesetzt worden ist sowie ob und auf welche Weise die Ziele dieser Maßnahme erreicht worden sind.
 
Nur Förderung zeitlich befristeter Maßnahmen/Projekte des Jahres 2011
Beachten Sie bitte, dass grundsätzlich nur eine Förderung von bestimmten Maßnahmen/Projekten möglich ist, die zeitlich befristet sind (konkreter Beginn und konkretes Ende, ggf. mit Vor- und Nachbereitungsphase). Dauersachverhalte können nicht gefördert werden.
Der Vordruck ist für Maßnahmen vorgesehen, die im Jahre 2011 stattfinden. Bei den Maßnahmen können auch nur Kosten berücksichtigt werden, die im Jahre 2011 entrichtet werden.
Förderhöhe
Die Maßnahmen werden grundsätzlich nach den Regelungen für Bildungsveranstaltungen je Tag und Teilnehmer/in lt. Teilnehmerliste (TNT) gefördert. Es gelten folgende Höchstbeträge
  • Mindestens fünf Zeitstunden Bildungsarbeit mit Übernachtung
  • 24 €/TNT
  • Mindestens fünf Zeitstunden Bildungsarbeit ohne Übernachtung
  • 16 €/TNT
  • Mindestens 2 ½ Zeitstunden Bildungsarbeit ohne Übernachtung
  •   8 €/TNT
An der jeweiligen Maßnahme müssen mindestens zehn Personen teilnehmen und es muss sich ein Mindestbetrag von 200 € ergeben. Bei Maßnahmen mit Kindern (bis 14 Jahren) können Unterrichtsstunden statt Zeitstunden angesetzt und An- und Abreisetag können zusammengefasst werden.
Für Chor oder Instrumentalensemble-Unterstützung aus besonderem Anlass, für Maßnahmen aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und für Marketing, Werbung aus dem Bereich der Nachwuchsförderung ist eine Anteilsfinanzierung vorgesehen. Es ist regelmäßig ein Eigenanteil von mindestens 20 % erforderlich.
Die vorstehenden Ausführungen entsprechen dem derzeitigen Stand des vorgesehenen Abrechnungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2011. Änderungen - insbesondere auf Grund von verbindlichen Vorgaben im Zuschuss-verfahren - bleiben vorbehalten.
Da zu erwarten ist, dass das Antragsvolumen höher ist als die zur Verfügung stehenden Zuschüsse, ist davon auszugehen, dass die Förderung auf zwei Maßnahmen pro Orchester begrenzt wird und dass die Maßnahmen nur anteilig bezuschusst werden.
Downloads
Die obigen Hinweise als PDF:
Der Antrag für die Oddset-Förderung als Word  - Dokument und als PDF:
Die Teilnehmerlisten zum Antrag als PDF: