Informationen zu den Seminaren des BDZ
Qualifizierende Fortbildung im BDZ
In der Medienvielfalt der heutigen Zeit muss sich auch die Laienmusik ständig wachsenden Qualitätsansprüchen stellen, wenn sie weiterhin ihrer kulturellen Aufgabe in der Gesellschaft gewachsen sein will. Dazu gehört, dass ein Angebot an Fortbildungsmöglichkeiten für die Spieler in den Orchestern, aber auch für die Ausbilder und Leiter geschaffen werden muss.
Die Laien-Musikverbände haben deshalb eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung erarbeitet, die bundeseinheitliche und für alle Musiksparten vergleichbare Qualifikationsmöglichkeiten anbietet. Die Ausbildung ist in einzelne Stufen gegliedert (D-, C- und B-Lehrgänge). Dadurch können die Teilnehmer sich selbst für den Grad ihrer Qualifikation entscheiden.
Nachstehend folgt eine kurze Charakterisierung der aufeinander aufbauenden Stufen, die von den BDZ-Landesverbänden bzw. von den Akademien angeboten werden. (Die ausführliche Lehrgangs- und Prüfungsordnung des BDZ ist im blauen BDZ-Handbuch, das jedes Orchester erhalten hat, im Kapitel 9G veröffentlicht oder kann beim Vorstand angefordert werden.)
Qualifikationsstufe D
Diese Leistungsstufe gliedert sich in die drei Stufen D1, D2 und D3. Zielgruppe sind Zupfinstrumentenspieler (Mandoline, Mandola, Gitarre, Bass). Dabei sind Grundkenntnisse im Instrumentalspiel notwendig. Das Lehrgangsziel: Verbesserung der Fähigkeiten im Instrumentalspiel und Erweiterung der musikalischen Erfahrungen.
Dauer je Leistungsstufe: mindestens 20 Stunden, die jeweils an Wochenenden angeboten werden. Die Teilnahme an Leistungsstufe 2 oder 3 setzt den Leistungsnachweis der vorhergegangenen Stufe voraus. Inhaltlich werden musiktheoretische Fächer und als Schwerpunkt Instrumentaltechnik und Ensemblespiel vermittelt.
Die Leistungsstufen 1 und 2 werden mit dem entsprechenden Leistungsnachweis, Stufe 3 mit einer Prüfung abgeschlossen. (Bei Prüfung Mindestalter 14 Jahre.) Die bestandene Prüfung ist die Voraussetzung zur Teilnahme an den C-Lehrgängen.
Qualifikationsstufe C2 = Ausbilder im Verein
Träger dieser Gruppe sind die Landesverbände des BDZ mit den Musikakademien. Zielgruppe sind Mitglieder in Zupforchestern, die mit der Ausbildung des Nachwuchses betraut oder dafür vorgesehen sind.
Das Lehrgangsziel: Verbesserung der Fähigkeiten im Instrumentalspiel, Erweiterung der musikalischen Erfahrungen und der Erwerb von Kenntnissen für die instrumentale Ausbildung. Mindestalter ist 17 Jahre.
Der Lehrgang umfasst mindestens 100 Unterrichtsstunden. Die Aufteilung wird vom Träger festgelegt und soll auf 12 Monate verteilt sein. Teilnahme an allen Phasen ist Voraussetzung. Die Prüfung beinhaltet einen theoretischen Teil (schriftlich), Instrumentalvorspiel mit Musik verschiedener Epochen und eine Lehrprobe
Qualifikationsstufe C1 = Ensembleleiter
Träger dieser Gruppe sind auch hier die Landesverbände des BDZ mit den Musikakademien. Zielgruppe sind Dirigenten oder erfahrene Spieler, die eine Tätigkeit als Dirigent anstreben.
Das Lehrgangsziel ist die Befähigung zur Leitung eines Zupfensembles, Zupforchesters oder Gitarrenensembles. Mindestalter ist 18 Jahre. Der Bewerber sollte erfolgreich an der C2-Stufe teilgenommen haben und zwischen den Praxisphasen mit einem Zupforchester bzw. Gitarrenensembles arbeiten können.
Lehrgangsdauer: 120 Unterrichtsstunden, Aufteilung und Zeitraum wie bei C2. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil mit Aufgaben aus den behandelten Gebieten, die Analyse eines Stückes aus dem Bereich der Zupfmusik und als praktischen Teil das Dirigieren eines vorbereiteten Programms.
Qualifikationsgruppe B1 und B2 (Dirigat bzw. Instrumentalausbilder)
Diese Angebote werden von den Bundes- oder auch Landesakademien angeboten. Interessenten sollten die Ausschreibungen beachten.
Qualifikationsgruppe A
Diese Qualifikation kann ausschließlich an Musikhochschulen erworben werden und endet mit dem Staatsexamen bzw. Diplom.
Zurück